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Pronovo Newsletter Februar 2021
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Wir wickeln die Förderprogramme des Bundes für erneuerbare Energien ab
Themen
Das neue Pronovo Kundenportal für Gesuche um Einmalvergütungen
Die Pronovo treibt die Digitalisierung voran und schafft das Pronovo Kundenportal, über welches Fördergesuche für Einmalvergütungen von Photovoltaikanlagen (PV EIV) online eingereicht werden können. Das Pronovo Kundenportal macht es ab April 2021 möglich, Gesuche zur Einmalvergütung völlig papierlos abzuwickeln. Alle Beteiligten agieren in ihrer Rolle online und ergänzen gemeinsam ein Gesuch bis zu dessen digitaler Einreichung bei Pronovo.
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Einmalvergütungsbeiträge auch für Erweiterungen von Photovoltaik-Anlagen im Einspeisevergütungssystem (EVS)
Wer eine Photovoltaik-Anlage (PV-Anlage) im Einspeisevergütungssystem (EVS) betreibt und diese nach dem 31. Dezember 2017 mit einem separaten gemessenen Anlagenteil erweitert, kommt seit Januar 2021 in den Genuss von Leistungsbeträgen der Einmalvergütung (EIV). Ausschlaggebend ist dabei der Umfang der Erweiterungen.

Grundlage für die Vergütungen bildet die am 1. Januar 2021 in Kraft getretene Version der Energieförderungsverordnung (EnFV) mit dem neuen Absatz 2 des Art. 31.
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Aktualisierte Einmalvergütungen
Wie schon in einem Pronovo Newsbeitrag im Dezember angekündigt, wurden in der Energieförderungsverordnung (EnFV) die Leistungsbeiträge bei Einmalvergütung von Photovoltaikanlagen angepasst.

Der Pronovo Tarifrechner ist mit den aktuellen Tarifen aktualisiert. Förderbeiträge für Anlagen mit Inbetriebnahmedatum nach dem 1. April 2021 können ab sofort nach den neuen Tarifen berechnet werden. Testen Sie, wie sich die neuen Leistungsbeiträge auf eine grössere Photovoltaikanlage auswirken würden.
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Pronovo Newsletter Februar 2021
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Liebe Leserin, lieber Leser
Mit ihrem neuen Kundenportal macht die Pronovo ab April einen weiteren Schritt in die Zukunft. Der erste Newsletter des Jahres 2021 enthält viele Informationen darüber, was mit dem Portal alles besser und einfacher wird. Erfahren Sie, wer sich im Portal registrieren kann, welche Rollen mit welchen Aufgaben und Kompetenzen zur Auswahl stehen und gewinnen Sie einen Überblick über den digitalen Ablauf eines Gesuchs.

Erfahren Sie zudem, wie auch Erweiterungen von EVS-Anlagen zu einer Einmalvergütung (EIV) berechtigen. Nutzen Sie den aktualisierten Tarifrechner, um herauszufinden, wie sich die angepassten EIV-Tarife auf die Förderung Ihrer Anlage auswirken können.

Speziell für Netzbetreibende, Händlerinnen und Stromlieferanten sind zum Schluss detaillierte Angaben für die Praxis zusammengestellt.

Ich wünsche Ihnen eine inspirierende Lektüre.

Thomas Spaar
CEO Pronovo AG
Informationen für Netzbetreibende, Händlerinnen und Stromlieferanten
Video zur Online-Erfassung von Daueraufträgen für Herkunftsnachweise
Wie bereits im Dezember-Newsletter erwähnt, hat Pronovo im Sommer 2020 die Online-Erfassung von Daueraufträgen für Herkunftsnachweise (HKN) eingeführt. Ab dem 1. April 2021 können Daueraufträge nur noch online erfasst werden und ist es ist nicht mehr möglich, diese auf Papier einzureichen.

Um den Übergang zur Online-Erfassung zu erleichtern, stellt Pronovo ein Video zur Verfügung, das Sie Schritt für Schritt durch den Prozess der Erfassung von Daueraufträgen führt.
Video zur Online-Erfassung von Daueraufträgen
Messung von Anlagen mit Energieflussrichtungs-Sensoren (EnFluRi)
Bedingung für die ordnungsgemässe Ausstellung von Herkunftsnachweisen (HKN) oder Einspeisevergütungen (EVS) ist, dass nur Energie aus der betreffenden Produktionsanlage verwendet wird. Es darf zu keinem Zeitpunkt Energie aus anderen oder unbekannten Energieträgern für eine Anlage herangezogen werden.

Ist die notwendige Eindeutigkeit beim Einsatz von elektrischen Energiespeichern nicht durch die Messanordnung gewährleistet, muss ein sogenannter Energieflussrichtungs-Sensor, kurz EnFluRi-Sensor, oder eine ebenbürtige technische Einrichtung vorhanden sein.

Die von Pronovo zugelassenen Prinzipschaltungen sind im Leitfaden zur Beglaubigung von Anlagen- und Produktionsdaten aufgeführt.
Leitfaden zur Beglaubigung von Anlagen- und Produktionsdaten
Stromkennzeichnung: Neuer Entwertungszweck der Ökostromvignette
Ab sofort ist im Stromlieferantenkonto die Entwertung von HKN in Zusammenhang mit der Ökostromvignette möglich. Beim Abschluss der Entwertung wird ganz einfach auf die Vignette geklickt, um den entsprechenden Zweck anzugeben.
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Bei Fragen oder Anliegen erreichen Sie uns montags bis freitags in der Zeit
von 08:00 bis 12:00 Uhr sowie 13:00 bis 16:30 Uhr.

www.pronovo.ch
Telefon: 0848 014 014
E-Mail: info@pronovo.ch
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